Klasse L17: Auto
Das musst du zum
L17-Führerschein wissen...
Ein Autoführerschein ist mehr als nur ein Dokument – er verleiht dir Unabhängigkeit und eröffnet dir neue Horizonte. Mit einem Führerschein in der Tasche kannst du deinen eigenen Zeitplan bestimmen und bist nicht länger von öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Personen abhängig. Ganz gleich, ob es darum geht, zur Arbeit zu fahren, die Freizeit zu genießen oder das Land zu erkunden – du hast die Kontrolle über deine eigene Mobilität.
5 Facts zum L17 Führerschein
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Mindestalter
Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren.
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Dauer
20 Einheiten Basisunterricht und 12 Einheiten klassenspezifisch sowie 19 Fahrstunden à 50 Minuten. (nähere Infos siehe unten)
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Prüfung Theorie
Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten.
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Prüfung Praxis
Die Praxis-Prüfung dauert mind. 40 Minuten. Diese besteht aus Fragen zur Technik, Übungen am Übungsplatz, Fahren im öffentlichen Verkehr und einer Nachbesprechung.
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2. Ausbildungsphase
Die zweite Ausbildungsphase muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerscheins absolviert werden.
Alle Kurstermine auf einem Blick
Kurzkurse nur Theorie
(2 Wochen)
Kurzkurse | Termin |
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B-Kurs: (Osterferien) Code: B0224 | Do. 21.03.24 16-20Uhr Fr. 22.03.24 16-20Uhr Mo. 25.03.24 8-12Uhr Di. 26.03.24 8-12Uhr Mi. 27.03.24 8-12Uhr Do. 28.03.24 8-12Uhr Fr. 29.03.24 8-12Uhr Sa. 30.03.24 8-12Uhr |
B-Kurs: (Kurzkurs) Code: B0324 | Mo. 17.06.24 17-21Uhr Di. 18.06.24 17-21Uhr Mi. 19.06.24 17-21Uhr Do. 20.06.24 17-21Uhr Fr. 21.06.24 17-21Uhr Mo. 24.06.24 17-21Uhr Di. 25.06.24 17-21Uhr Mi. 26.06.24 17-21Uhr |
B-Kurs: (Sommerferien) Code: B0424 | Mo. 01.07.24 8-12Uhr Di. 02.07.24 8-12Uhr Mi. 03.07.24 8-12Uhr Do. 04.07.24 8-12Uhr Fr. 05.07.24 8-12Uhr Mo. 08.07.24 8-12Uhr Di. 09.07.24 8-12Uhr Mi. 10.07.24 8-12Uhr |
B-Kurs: (Sommerferien) Code: B0524 | Mo. 15.07.24 8-12Uhr Di. 16.07.24 8-12Uhr Mi. 17.07.24 8-12Uhr Do. 18.07.24 8-12Uhr Fr. 19.07.24 8-12Uhr Mo. 22.07.24 8-12Uhr Di. 23.07.24 8-12Uhr Mi. 24.07.24 8-12Uhr |
B-Kurs: (Sommerferien) Code: B0624 | Mo. 12.08.24 8-12Uhr Di. 13.08.24 8-12Uhr Mi. 14.08.24 8-12Uhr Do. 15.08.24 Feiertag Mo. 19.08.24 8-12Uhr Di. 20.08.24 8-12Uhr Mi. 21.08.24 8-12Uhr Do. 22.08.24 8-12Uhr Fr. 23.08.24 8-12Uhr |
Abendkurse "kompakt"
(2,5 Wochen) Montag bis Donnerstag jeweils 18 – 21 Uhr
Abendkurse | Termin |
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Abendkurs: (jeweils 18-21Uhr) Code: B0923 | Mo. 08.04.24 Di. 09.04.24 Mi. 10.04.24 Do. 11.04.24 Mo. 15.04.24 Di. 16.04.24 Mi. 17.04.24 Do. 18.04.24 Mo. 22.04.24 Di. 23.04.24 Mi. 24.04.24 bis 20Uhr |
Abendkurs: (jeweils 18-21Uhr) Code: B1023 | Mo. 27.05.24 Di. 28.05.24 Mi. 29.05.24 Do. 30.05.24 Feiertag Mo. 03.06.24 Di. 04.06.24 Mi. 05.06.24 Do. 06.06.24 Mo. 10.06.24 Di. 11.06.24 Mi. 12.06.24 Do. 13.06.24 bis 20Uhr |
Abendkurs: (jeweils 18-21Uhr) Code: B1123 | Mo. 22.07.24 Di. 23.07.24 Mi. 24.07.24 Do. 25.07.24 Mo. 29.07.24 Di. 30.07.24 Mi. 31.07.24 Do. 01.08.24 Mo. 05.08.24 Di. 06.08.24 Mi. 07.08.24 bis 20Uhr |
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L17 – Vorgezogene
Lenkberechtigung
Die L17-Lenkberechtigung ermöglicht es jungen Menschen bereits ab dem Alter von 17 Jahren selbstständig Auto zu fahren. Die Voraussetzungen für den Erwerb dieser vorgezogenen Lenkberechtigung sind:
Voraussetzungen bei dem/der FührerscheinanwärterIn:
- Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung vor der ersten Fahrstunde)
- Erste-Hilfe-Kurs (rechtzeitig vor der Fahrprüfung)
- 2 EU Passfotos (1 Woche vor der Theorieprüfung)
Voraussetzungen der Begleitperson:
- Zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum/zur AnwärterIn sind möglich
- Sieben Jahre Führerscheinbesitz
- In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen
1.Ausbildungphase:
- Theorieausbildung: 32 Theorielektionen in der Fahrschule (20 Grundwissen + 12 spezifisch B)
Die Theorieprüfung ist nach Absolvierung des Theoriekurses möglich. Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig!
- Fahrausbildung: 12 Fahrlektionen à 50 Minuten
- Begleiterschulung
- Begleitende Schulung im Beisein des/der Begleiter(s) nach 1000 und 2000 km je 2 UE à 50 Minuten
- Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung nach 3000 km 3UE à 50 Minuten
Erteilung der behördlichen Ausbildungsfahrten-Bewilligung:
Der/die FahrschülerIn stellt den Antrag für die Ausbildungsfahrt direkt in der ausbildenden Fahrschule. Der Behördenweg des Begleiters entfällt dadurch.
Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten:
- Es können beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden. (Kennzeichnung durch L17-Tafeln)
Beschränkungen:
- 0,1-Promille-Grenze für SchülerInnen und Begleitpersonen
- Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden
Praktische Fahrprüfung:
Der Antritt zur praktischen Prüfung ist ab dem 17. Geburtstag nach bestandener Theorieprüfung und nach Absolvierung sämtlicher Praxisblöcke möglich.
2. Ausbildungsphase: In dieser Phase sollen Fehler korrigiert werden, bevor sie sich festsetzen:
- Fahrsicherheitstraining: 1 Trainingstag
- Zweite Perfektionsfahrt: 2 Trainingseinheiten
Die Termine für die 2.Ausbildungsphase müssen vom Schüler selbstständig ausgemacht und in dieser Reihenfolge erledigt werden!
€ 1.670,-
Ersterteilung (Führerscheinklasse A1,A2,A oder F nicht vorhanden)
€ 1.540,-
Ausdehnung (Führerscheinklasse A1,A2,A oder F vorhanden)
Im Preis inbegriffen:
- Administration
- Theoriekurs
- Erstantritt Theorieprüfung
- Alle Fahrstunden (Einzelausbildung)
- Erstantritt Praxisprüfung
- Nutzung des Übungsplatzes (außer an Sonn-und Feiertagen)
- Nutzung des Computerraumes zum Üben (während der Bürozeiten)