Klasse C: LKW / CE

Klasse C

Lenkberechtigung und Zulassung (Allgemeines)

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder für die Unterklasse C1 darf nur erteilt werden, wenn man bereits eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt.

Die Lenkberechtigung der Klasse C darf nur erteilt werden, wenn der Kandidat das 21. Lebensjahr vollendet oder das 18. Lebensjahr vollendet und entweder den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ oder die Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung C 95 erfolgreich abgeschlossen hat.

Für Kandidaten unter 21 Jahren wird die Lenkberechtigung auf die Unterklasse C1 beschränkt.
(geht automatisch in „C“ über)

Die Lenkberechtigung für die Klasse C wird nur für 5 Jahre erteilt, ab dem 60. Lebensjahr nur mehr für 2 Jahre. Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 wird nur für 10 Jahre erteilt, ab dem 60. Lebensjahr nur mehr für 5 Jahre. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Berufskraftfahrerqualifikation

Seit dem 10.09.2009 muss zum Führerschein für die berufliche Verwendung zusätzlich eine umfassende Fahrerqualifikation in Form einer theoretischen und praktischen Zusatzprüfung nachgewiesen werden. Zum Erhalt der Fahrerqualifikation müssen regelmäßig Weiterbildungsseminare besucht werden. Die Pflicht, diese Weiterbildungsseminare zu besuchen, gilt auch für alle Personen, die vor dem 10.09.2009 die Lenkberechtigung der Klasse C/CE erworben haben.

Umfang der Lenkberechtigung Klasse C

Die Lenkberechtigung der Klasse C berechtigt zum Lenken von:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,
  • Sonderkraftfahrzeugen
  • Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreich – sofern keine Fahrgäste befördert werden, wenn dem Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem ersten November 1997 erteilt wurde, oder wenn
    • der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkerberechtigung für die Klasse C ist und
    • es sich um eine Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrt zur Feststellung des technischen Zustandes handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.

Unterklasse C 1

Die Unterklasse C 1 berechtigt zum Lenken von Kraftwagen der Klasse C mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.

Klasse E

Die Lenkberechtigung der Klasse E berechtigt zum Ziehen von anderen als leichten Anhängern.
Die Klasse E gilt nur in Verbindung mit einer Lenkberechtigung für die betreffenden Fahrzeugklassen oder Unterklassen B, C 1, C oder D.