Klasse BE: PKW Anhänger

Klasse BE

Die Lenkberechtigung der Klasse „BE“ berechtigt zum Lenken von:

Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse „B“ und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit je einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.

Mindestalter 18 Jahre

Für Besitzer der Klasse „B“ mit Code 96 gilt:

Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt;
zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten erforderlich.

Entfall der Theorieprüfung bei Besitz der Klasse „B“ und „F“:

Wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er in den letzten drei Jahren  auch andere als leichte Anhänger gezogen hat und keine Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung bestehen.