L17 – vorgezogene Lenkberechtigung
Voraussetzungen beim Führerscheinwerber
- Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung vor der Erteilung der Ausbildungsfahrten-Bewilligung)
- Erste-Hilfe-Kurs (rechtzeitig vor der Fahrprüfung)
Voraussetzungen der Begleitperson
- Zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Bewerber sind möglich
- Sieben Jahre Führerscheinbesitz
- In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen
Theorieausbildung
- 32 Theorielektionen in der Fahrschule
- Die Theorieprüfung ist nach Absolvierung des Theoriekurses möglich
- ACHTUNG: Theorieprüfung ist 18 Monate gültig!
Fahrausbildung
- 12 Fahrlektionen
- Drei Praxisblöcke zu mindestens je 1000 km mit den Begleitern (Fahrtenprotokoll). Dafür ist ein Zeitrahmen von jeweils mindestens zwei Wochen vorgesehen
- Begleitende Schulung im Beisein des/der Begleiter(s) nach 1000 und 2000 km
- Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung nach 3000 km
Erteilung der behördlichen Ausbildungsfahrten-Bewilligung
- Seit 1. März 2013 stellt der Fahrschüler den Antrag für die Ausbildungsfahrt direkt in der ausbildenden Fahrschule, der Behördenweg des Begleiters entfällt dadurch
Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten
- Es ist keine Bewilligung des Fahrzeugs durch die Behörde erforderlich
- Es können beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden. (Kennzeichnung durch L17-Tafeln)
Beschränkungen
- 0,1-Promille-Grenze für Schüler und Begleitpersonen
- Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden
Praktische Fahrprüfung
- Der Antritt zur praktischen Prüfung ist ab dem 17. Geburtstag des Kandidaten, nach bestandener Theorieprüfung und nach Absolvierung sämtlicher Praxisblöcke möglich