L17 – vorgezogene Lenkberechtigung

Voraussetzungen beim Führerscheinwerber

  • Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung vor der Erteilung der Ausbildungsfahrten-Bewilligung)
  • Erste-Hilfe-Kurs (rechtzeitig vor der Fahrprüfung)


Voraussetzungen der Begleitperson

  • Zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Bewerber sind möglich
  • Sieben Jahre Führerscheinbesitz
  • In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen


Theorieausbildung

  • 32 Theorielektionen in der Fahrschule
  • Die Theorieprüfung ist nach Absolvierung des Theoriekurses möglich
  • ACHTUNG: Theorieprüfung ist 18 Monate gültig!


Fahrausbildung

  • 12 Fahrlektionen
  • Drei Praxisblöcke zu mindestens je 1000 km mit den Begleitern (Fahrtenprotokoll). Dafür ist ein Zeitrahmen von jeweils mindestens zwei Wochen vorgesehen
  • Begleitende Schulung im Beisein des/der Begleiter(s) nach 1000 und 2000 km
  • Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung  nach 3000 km


Erteilung der behördlichen Ausbildungsfahrten-Bewilligung

  • Seit 1. März 2013 stellt der Fahrschüler den Antrag für die Ausbildungsfahrt direkt in der ausbildenden Fahrschule, der Behördenweg des Begleiters entfällt dadurch


Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten

  • Es ist keine Bewilligung des Fahrzeugs durch die Behörde erforderlich
  • Es können beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden. (Kennzeichnung durch L17-Tafeln)


Beschränkungen

  • 0,1-Promille-Grenze für Schüler und Begleitpersonen
  • Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden


Praktische Fahrprüfung

  • Der Antritt zur praktischen Prüfung ist ab dem 17. Geburtstag des Kandidaten, nach bestandener Theorieprüfung und nach Absolvierung sämtlicher Praxisblöcke möglich

 

Klasse B:

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, sofern der Lenker das 21. Lebensjahres vollendet hat.


Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B folgende Kriterien erfüllt:

  • seit mind. 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B
  • nicht mehr in der Probezeit
  • Nachweis über eine sechsstündige praktische Ausbildung im Lenken derartiger Kraftfahrzeuge


Außerdem dürfen leichte Anhänger und unter gewissen Voraussetzungen, auch schwere Anhänger gezogen werden.

Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren möglich.

Praktische Prüfung frühestens ab 18. Geburtstag