Klasse AM - Moped
Motorfahrräder (Code 117):
- einspurige und dreirädrige Mopeds mit max. 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Code 118):
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Bauartgeschwindigkeit max. 45 km/h)
Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
Klasse A1
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 125 cm³, max. 11 kW
- Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW Motorleistung
Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren, somit in Kombination mit L17 möglich
Praktische Prüfung: frühestens mit 16. Geburtstag
Klasse A2
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW
- Verhältnis Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren möglich
praktische Prüfung: frühestens ab 18. Geburtstag
Klasse A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Ausbildungsbeginn bei direktem Einstieg: 23,5 Jahre
praktische Prüfung: frühestens ab 24. Geburtstag
oder
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 (frühestens 20. Geburtstag)